Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH
- Ganz ohne allgemeine Geschäftsbedingungen kommen auch wir nicht aus. Alle Geschäfte mit uns erfolgen zu diesen Bedingungen, sofern nicht besondere Bedingungen mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gelten unsere Geschäftsbedingungen.
- Wenn einer unser Vorlieferanten nicht liefert, dürfen wir von unserem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Wir informieren den Kunden in solchen Fällen unverzüglich und erstatten ihm bereits erbrachte Gegenleistungen.
- Von uns an den Kunden ausgelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn er die Ware vollständig bezahlt hat.
- Wenn ein Kunde von uns Gebrauchtware bezieht, hat diese eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
- Der Kunde kann nur dann die Aufrechnung gegen unsere Forderungen erklären, wenn wir seine Gegenforderung anerkennen oder sie gerichtlich festgestellt wurde.
- Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Bei Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder die ihren Sitz im Ausland haben, ist sowohl der Erfüllungsort als auch der Gerichtsstand unser Firmensitz. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
- Sofern Sie einen Kauf über Waren oder Dienstleistungen bei uns getätigt haben, sind wir berechtigt, Ihnen Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen an die beim Kauf von Ihnen angegebene E-Mailadresse zu senden (§ 7 Abs. 3 UWG). Dieser Verwendung Ihrer E-Mailadresse können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Ihren Widerspruch teilen Sie uns bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: info@einsnulleins.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH für Managed Services
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des Kunden durch die Systempartner München IT-Service GmbH ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. - Angebote und Vertragsschluss
- Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
- Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Leistungsumfang
Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. - Beauftragung Dritter
Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu. - Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Wir werden im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
- Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
- Haftung bei Datenverlust
Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. - Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
- Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Schadensersatz
- Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
- Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Datenschutz und Geheimhaltung
- Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
- Alle von uns beauftragten Personen werden zur Einhaltung von Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet.
- Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
- Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
- Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Systempartner München IT-Service GmbH mit der Maßgabe, dass die Systempartner München IT-Service GmbH auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen. - Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. - Schriftform
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses. - Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH für Modern Workplace
-
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die
Überlassung von Hardware und Software sowie ggf. die Erbringung von
Managed Services ist (Modern Workplace). Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die einsnulleins (im
Folgenden auch “wir” oder “uns”) sie schriftlich bestätigt.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt,
wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. -
Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind
- die Vermietung von Hardware (“Mietsache”),
- die Überlassung von Standardsoftware,
- die Erbringung von Managed Services, sofern im Einzelfall
vereinbart.
- Die vertragsgegenständliche Hardware und Software ergeben sich aus
dem jeweiligen Einzelvertrag. Art und Umfang der Managed Services
(sofern Vertragsbestandteil) ergeben sich aus der zugehörigen
Leistungsbeschreibung.
- Gegenstand des Vertrages sind
-
Installation der Software, Rechteeinräumung
- Die Installation der vertragsgegenständlichen Software erfolgt durch
die einsnulleins bzw. von ihr hierzu beauftragte Dritte. - Die einsnulleins gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht
ausschließliche Recht, die Software während der Dauer der
Überlassung für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich
vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen gelten die
Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.
- Die Installation der vertragsgegenständlichen Software erfolgt durch
-
Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht
zu behandeln. - Der Kunde wird die Mietsache nur in vertragsgemäßer Weise,
insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der
Benutzerdokumentation, nutzen und behandeln. - Mängel an der Mietsache wird der Kunde der einsnulleins unverzüglich
melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung der
Mietsache. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. - Der Kunde hat der einsnulleins zur Ausführung von Instandsetzungs-
und Instandhaltungsmaßnahmen ungehinderten Zugang zur Mietsache zu
ermöglichen. - Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle
Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe
und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von
verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere vor Beginn
von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hat er in seinem
Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Die einsnulleins wird
im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung
notwendig ist. - Erfolgt eine Maßnahme der Vollstreckung in die Mietsache, wird der
Kunde die einsnulleins unverzüglich benachrichtigen und ihr den
Namen und die Anschrift des Gläubigers mitteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht
-
Änderungen an der Mietsache, Veränderung des Aufstellungsortes
- Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger
Rücksprache mit uns durchführen. Das gilt auch für Erweiterungen
oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, die
Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern
oder Änderungen an oder Wechsel der Systemsoftware. Zustimmungsfreie
Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen
Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt. - Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf unser Verlangen den
ursprünglichen Zustand wieder her. - Eine Umsetzung der Mietsache (Ortswechsel) ist der einsnulleins
rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die einsnulleins kann verlangen,
dass der Transport und die Neuinstallation von der einsnulleins oder
einem von der einsnulleins beauftragten Dritten vorgenommen werden.
Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und
Folgekosten, wie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten für Wartung
und Pflege, trägt der Kunde. - Wir sind berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern
diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung werden nur
vorgenommen, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der
vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Wir
werden den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus
in Kenntnis setzen.
- Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger
-
Gewährleistung
- Die einsnulleins gewährleistet, dass die Mietsache für die Dauer der
Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
ist. Die einsnulleins führt die erforderlichen Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten durch. Diese Arbeiten wird die einsnulleins
dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher ankündigen. - Der Kunde hat etwaige Mietmängel in nachvollziehbarer und
detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und
–analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen.
Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum
Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die
Auswirkungen des Mangels. - Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der vereinbarten
Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der
Mietsache. Hierzu ist der einsnulleins ein angemessener Zeitraum
einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann die einsnulleins die
Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der
Mängelbeseitigung austauschen. - Unerhebliche Fehler bleiben außer Betracht. Bei einer nur
unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen
Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache. - Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von
an die Mietsache angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder
von mit der Mietsache verbundener Software anderer Anbieter
herrühren. - Die einsnulleins übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die
Nutzung der Mietsache bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt
werden können. Die einsnulleins haftet nicht für Fehler, die vom
Kunden, dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen
Hilfspersonen verursacht worden sind.
- Die einsnulleins gewährleistet, dass die Mietsache für die Dauer der
-
Rückgabe der Mietsache
- Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in
einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand
vollständig an die einsnulleins zurückzugeben. Hierzu gehören auch
sämtliche vom Kunden erstellte Programmkopien auf Datenträgern.
Datenbestände des Kunden sind vollständig zu löschen oder zu
vernichten. Der Kunde wird der einsnulleins auf Verlangen die
vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich bestätigen. - Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem
eventuell bestehende Schäden und Mängel des Mietgegenstandes
festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die
Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln
zu ersetzen. - Abbau und Rücktransport der Mietsache erfolgen durch den Kunden. Der
Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den
Rücktransport der Mietsache. Der Kunde hat die Mietsache auf eigene
Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust, Untergang und
Beschädigung zu versichern.
- Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in
-
Vergütung, Zahlungsweise
- Für die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt
der Kunde eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich aus aus dem
jeweiligen Einzelvertrag ergibt. - Der Mietzins für die mietweise überlassene Hardware umfasst die
Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren
Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand. Die
Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten,
ebenso vom Kunden zu vertretende notwendige Reparaturen. - Die Pflicht zur Zahlung der Monatsvergütung beginnt mit dem Datum
der Auslieferung der MIetsache an den Kunden. Für den Monat der
Auslieferung beträgt die Monatsvergütung für jeden Tag, der auf den
Tag der Auslieferung folgt, 1/30 des als monatliche Vergütung
vereinbarten Betrages. - Die Vergütung wird monatlich im Voraus am Ersten eines Monats
fällig.
- Für die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt
-
Haftung für Datenverlust
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle
Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und
wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen
Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die einsnulleins
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen
Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. -
Schadensersatz
- Die einsnulleins haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die
einsnulleins, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. - Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die einsnulleins nur, wenn
vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog.
Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach
besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. - Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit
das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. 4. Sofern die
vertragliche Haftung der einsnulleins ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer,
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die einsnulleins haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die
-
Vertragsbeginn, Laufzeit
- Der Vertrag tritt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an
den Kunden in Kraft und hat – je nach Einzelvertrag – eine feste
Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. - Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor seinem Ablauf von
einer Partei gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf
unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag kann nur in seiner
Gesamtheit gekündigt werden. Die (separate) Kündigung einzelner
Vertragsbestandteile ist nicht möglich. - Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail
genügt dem Schriftformerfordernis. - Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur
schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der
Parteien in Betracht. Insbesondere die einsnulleins hat das Recht,
den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, wenna) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe von
zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer
Summe in dieser Höhe in Verzug gerät;
b) über das Vermögen des
Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird;
c) der Kunde seine Obhutspflicht
gegenüber der Mietsache verletzt bzw. Beschädigungen an der
Mietsache vornimmt oder rechtswidrig Programmkopien erstellt. - Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu
kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz
oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
ist ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Der Vertrag tritt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an
-
Datenschutz und Geheimhaltung
- Die einsnulleins verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur
Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die einsnulleins
stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen zur
Einhaltung von Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet wurden. - Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im
Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu
behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu
halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen
mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese
Geheimhaltungsbestimmung beachten.
- Die einsnulleins verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur
-
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. - Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf
diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine
-
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen – auch dieser Klausel selbst – bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. -
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im
Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen
sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten der Sitz der einsnulleins mit der Maßgabe, dass die
einsnulleins auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen. -
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.