Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH

  1. Ganz ohne allgemeine Geschäftsbedingungen kommen auch wir nicht aus. Alle Geschäfte mit uns erfolgen zu diesen Bedingungen, sofern nicht besondere Bedingungen mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gelten unsere Geschäftsbedingungen.
  2. Wenn einer unser Vorlieferanten nicht liefert, dürfen wir von unserem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Wir informieren den Kunden in solchen Fällen unverzüglich und erstatten ihm bereits erbrachte Gegenleistungen.
  3. Von uns an den Kunden ausgelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn er die Ware vollständig bezahlt hat.
  4. Wenn ein Kunde von uns Gebrauchtware bezieht, hat diese eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
  5. Der Kunde kann nur dann die Aufrechnung gegen unsere Forderungen erklären, wenn wir seine Gegenforderung anerkennen oder sie gerichtlich festgestellt wurde.
  6. Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Bei Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder die ihren Sitz im Ausland haben, ist sowohl der Erfüllungsort als auch der Gerichtsstand unser Firmensitz. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  9. Sofern Sie einen Kauf über Waren oder Dienstleistungen bei uns getätigt haben, sind wir berechtigt, Ihnen Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen an die beim Kauf von Ihnen angegebene E-Mailadresse zu senden (§ 7 Abs. 3 UWG). Dieser Verwendung Ihrer E-Mailadresse können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Ihren Widerspruch teilen Sie uns bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: info@einsnulleins.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH für Managed Services

  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des Kunden durch die Systempartner München IT-Service GmbH ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
  2. Angebote und Vertragsschluss
    1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
    2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  3. Leistungsumfang
    Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
  4. Beauftragung Dritter
    Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Wir werden im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
    2. Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
  6. Haftung bei Datenverlust
    Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
  7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
    1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
    3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  8. Schadensersatz
    1. Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
    4. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
    5. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Datenschutz und Geheimhaltung
    1. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    2. Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
    3. Alle von uns beauftragten Personen werden zur Einhaltung von Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet.
  10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
    1. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
    2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
  11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
    1. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.
    2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.
    3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Systempartner München IT-Service GmbH mit der Maßgabe, dass die Systempartner München IT-Service GmbH auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.
  13. Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
  14. Schriftform
    Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.
  15. Änderung der Geschäftsbedingungen
    Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systempartner München IT-Service GmbH für Modern Workplace

  1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die
    Überlassung von Hardware und Software sowie ggf. die Erbringung von
    Managed Services ist (Modern Workplace). Abweichungen von diesen
    Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die einsnulleins (im
    Folgenden auch “wir” oder “uns”) sie schriftlich bestätigt.
    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt,
    wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrages sind
      • die Vermietung von Hardware (“Mietsache”),
      • die Überlassung von Standardsoftware,
      • die Erbringung von Managed Services, sofern im Einzelfall
        vereinbart.
    2. Die vertragsgegenständliche Hardware und Software ergeben sich aus
      dem jeweiligen Einzelvertrag. Art und Umfang der Managed Services
      (sofern Vertragsbestandteil) ergeben sich aus der zugehörigen
      Leistungsbeschreibung.
  3. Installation der Software, Rechteeinräumung
    1. Die Installation der vertragsgegenständlichen Software erfolgt durch
      die einsnulleins bzw. von ihr hierzu beauftragte Dritte.
    2. Die einsnulleins gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht
      ausschließliche Recht, die Software während der Dauer der
      Überlassung für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich
      vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen gelten die
      Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.
  4. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht
      zu behandeln.
    2. Der Kunde wird die Mietsache nur in vertragsgemäßer Weise,
      insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der
      Benutzerdokumentation, nutzen und behandeln.
    3. Mängel an der Mietsache wird der Kunde der einsnulleins unverzüglich
      melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung der
      Mietsache. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er
      zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    4. Der Kunde hat der einsnulleins zur Ausführung von Instandsetzungs-
      und Instandhaltungsmaßnahmen ungehinderten Zugang zur Mietsache zu
      ermöglichen.
    5. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle
      Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe
      und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von
      verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere vor Beginn
      von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hat er in seinem
      Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Die einsnulleins wird
      im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung
      notwendig ist.
    6. Erfolgt eine Maßnahme der Vollstreckung in die Mietsache, wird der
      Kunde die einsnulleins unverzüglich benachrichtigen und ihr den
      Namen und die Anschrift des Gläubigers mitteilen.
  5. Änderungen an der Mietsache, Veränderung des Aufstellungsortes
    1. Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger
      Rücksprache mit uns durchführen. Das gilt auch für Erweiterungen
      oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, die
      Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern
      oder Änderungen an oder Wechsel der Systemsoftware. Zustimmungsfreie
      Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen
      Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt.
    2. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf unser Verlangen den
      ursprünglichen Zustand wieder her.
    3. Eine Umsetzung der Mietsache (Ortswechsel) ist der einsnulleins
      rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die einsnulleins kann verlangen,
      dass der Transport und die Neuinstallation von der einsnulleins oder
      einem von der einsnulleins beauftragten Dritten vorgenommen werden.
      Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und
      Folgekosten, wie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten für Wartung
      und Pflege, trägt der Kunde.
    4. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern
      diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung werden nur
      vorgenommen, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der
      vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Wir
      werden den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus
      in Kenntnis setzen.
  6. Gewährleistung
    1. Die einsnulleins gewährleistet, dass die Mietsache für die Dauer der
      Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
      ist. Die einsnulleins führt die erforderlichen Instandhaltungs- und
      Instandsetzungsarbeiten durch. Diese Arbeiten wird die einsnulleins
      dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher ankündigen.
    2. Der Kunde hat etwaige Mietmängel in nachvollziehbarer und
      detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und
      –analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen.
      Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum
      Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die
      Auswirkungen des Mangels.
    3. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der vereinbarten
      Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der
      Mietsache. Hierzu ist der einsnulleins ein angemessener Zeitraum
      einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann die einsnulleins die
      Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der
      Mängelbeseitigung austauschen.
    4. Unerhebliche Fehler bleiben außer Betracht. Bei einer nur
      unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen
      Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache.
    5. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von
      an die Mietsache angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder
      von mit der Mietsache verbundener Software anderer Anbieter
      herrühren.
    6. Die einsnulleins übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die
      Nutzung der Mietsache bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt
      werden können. Die einsnulleins haftet nicht für Fehler, die vom
      Kunden, dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen
      Hilfspersonen verursacht worden sind.
  7. Rückgabe der Mietsache
    1. Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in
      einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand
      vollständig an die einsnulleins zurückzugeben. Hierzu gehören auch
      sämtliche vom Kunden erstellte Programmkopien auf Datenträgern.
      Datenbestände des Kunden sind vollständig zu löschen oder zu
      vernichten. Der Kunde wird der einsnulleins auf Verlangen die
      vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich bestätigen.
    2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem
      eventuell bestehende Schäden und Mängel des Mietgegenstandes
      festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die
      Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln
      zu ersetzen.
    3. Abbau und Rücktransport der Mietsache erfolgen durch den Kunden. Der
      Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den
      Rücktransport der Mietsache. Der Kunde hat die Mietsache auf eigene
      Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust, Untergang und
      Beschädigung zu versichern.
  8. Vergütung, Zahlungsweise
    1. Für die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt
      der Kunde eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich aus aus dem
      jeweiligen Einzelvertrag ergibt.
    2. Der Mietzins für die mietweise überlassene Hardware umfasst die
      Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren
      Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand. Die
      Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten,
      ebenso vom Kunden zu vertretende notwendige Reparaturen.
    3. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsvergütung beginnt mit dem Datum
      der Auslieferung der MIetsache an den Kunden. Für den Monat der
      Auslieferung beträgt die Monatsvergütung für jeden Tag, der auf den
      Tag der Auslieferung folgt, 1/30 des als monatliche Vergütung
      vereinbarten Betrages.
    4. Die Vergütung wird monatlich im Voraus am Ersten eines Monats
      fällig.
  9. Haftung für Datenverlust

    Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle
    Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und
    wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen
    Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die einsnulleins
    nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen
    Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
    Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

  10. Schadensersatz
    1. Die einsnulleins haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die
      einsnulleins, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder
      Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
      vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die einsnulleins nur, wenn
      vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog.
      Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten,
      deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
      überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
      regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach
      besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen
      vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der
      Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit
      das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. 4. Sofern die
      vertragliche Haftung der einsnulleins ausgeschlossen oder beschränkt
      ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer,
      gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  11. Vertragsbeginn, Laufzeit
    1. Der Vertrag tritt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an
      den Kunden in Kraft und hat – je nach Einzelvertrag – eine feste
      Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten.
    2. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor seinem Ablauf von
      einer Partei gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf
      unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum
      Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag kann nur in seiner
      Gesamtheit gekündigt werden. Die (separate) Kündigung einzelner
      Vertragsbestandteile ist nicht möglich.
    3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail
      genügt dem Schriftformerfordernis.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus
      wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur
      schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der
      Parteien in Betracht. Insbesondere die einsnulleins hat das Recht,
      den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu
      kündigen, wenn

      a) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe von
      zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer
      Summe in dieser Höhe in Verzug gerät;
      b) über das Vermögen des
      Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung
      mangels Masse abgelehnt wird;
      c) der Kunde seine Obhutspflicht
      gegenüber der Mietsache verletzt bzw. Beschädigungen an der
      Mietsache vornimmt oder rechtswidrig Programmkopien erstellt.

    5. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu
      kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz
      oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
      ist ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  12. Datenschutz und Geheimhaltung
    1. Die einsnulleins verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur
      Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
      insbesondere der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung
      (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die einsnulleins
      stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen zur
      Einhaltung von Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
    2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im
      Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen Geschäfts- und
      Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu
      behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu
      halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen
      mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese
      Geheimhaltungsbestimmung beachten.
  13. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
    1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine
      Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf
      diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
  14. Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen – auch dieser Klausel selbst – bedürfen zu
    ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

  15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im
    Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen
    sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
    Streitigkeiten der Sitz der einsnulleins mit der Maßgabe, dass die
    einsnulleins auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

  16. Anwendbares Recht

    Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.